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Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich gemäß des Psychotherapiegesetzes (BGBl.Nr. 361/1990 ST0151) der Schweigepflicht - sowohl über den Inhalt als auch über die Inanspruchnahme der Psychotherapie.
Ich bin zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebens-gefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen,
wie z.B. Behörden oder Sozialversicherungsträgern.
Dies gilt auch nach Beendigung der Psychotherapie.


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